Kosten & Krankenkasse
Kosten & Kostenübernahme durch Krankenkassen
Preise
150.- CHF/Stunde
Die Behandlung wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Pro 5 Minuten werden CHF 12.50 verrechnet.
Die Erstkonsultation dauert je nach Behandlung in der Regel 60-90 Minuten und kostet 150 bis 225 CHF. Diese Zeit wird für ein ausführliches Erstgespräch, die Erfassung Ihrer Beschwerden, die Zungen- und Pulsdiagnose sowie die anschliessende Therapie benötigt. Die Folgebehandlung beträgt in der Regel 45-60 Minuten und kostet 112.50 bis 150 CHF.
Die Akupunktur vor der Zahnarztbehandlung wird auf der Zahnarztrechnung separat aufgeführt und wird nicht von der Krankenkasse übernommen.
Krankenkasse
Die Kosten für Behandlungen der Traditionellen Chinesischen Medizin werden nicht von der Grundversicherung übernommen. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, klären Sie bitte vor der ersten Behandlung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Je nach Versicherung und Vertrag kann für die Kostenübernahme eine ärztliche Verordnung erforderlich sein. Ausserdem gibt es Versicherungen, die trotz Zusatzversicherung in Komplementärmedizin die Behandlung generell nicht übernehmen.
Zusammen mit der Rechnung erhalten Sie einen Rückforderungsbeleg, den Sie bei Ihrer Zusatzversicherung für eine Rückerstattung einreichen können. Die Rechnung ist durch den Patienten zu begleichen.
EMR
Das Qualitätslabel des ErfahrungsMedizinischen Registers, kurz EMR, steht für geprüfte Qualität in der Erfahrungsmedizin. Es bestätigt, dass eine Therapeutin oder ein Therapeut über eine anerkannte Ausbildung, fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrung verfügt. Weitere Voraussetzungen sind regelmässige Fortbildungen, eine Berufshaftpflichtversicherung und die Einhaltung des EMR-Berufskodex.
Das Qualitätslabel ist jeweils ein Jahr gültig. Für die Erneuerung müssen die Qualitätsanforderungen und die vorgeschriebenen Weiterbildungen erneut nachgewiesen werden.
Viele Schweizer Krankenkassen nutzen das EMR-Qualitätslabel als Grundlage für die Vergütung von Behandlungen über die Zusatzversicherung. Eine Kostenübernahme ist damit jedoch nicht garantiert. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, ob und in welchem Umfang Ihre Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.